Ratgeber für Eigentümer

Lagerhalle, Logistikhalle oder Industriehalle verkaufen: Ablauf, Unterlagen und worauf Eigentümer achten

Der Verkauf einer Lager-, Logistik-, Produktions- oder Gewerbehalle beginnt nicht mit einem Inserat, sondern mit drei Fragen: Verkaufen, vermieten oder verkaufen und zurückmieten? Liegen die Unterlagen vor, die ein Käufer prüft? Und wer soll davon wissen? Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf bis zum Notartermin — und was Sie mit Steuerberater, Anwalt und Notar klären sollten.

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Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die steuerlichen Folgen eines Verkaufs klären Sie mit Ihrem Steuerberater, die Vertragsgestaltung mit Notar und Anwalt.

Grundentscheidung

Verkaufen, vermieten oder Sale-and-lease-back?

Am Anfang steht Ihr Ziel, nicht das Objekt. Wer die Halle nicht mehr braucht, hat andere Möglichkeiten als ein Unternehmen, das darin weiter produziert, aber Kapital freisetzen will.

VerkaufenDas Kapital wird frei, Gebäude und Instandhaltung gehen auf den Käufer über. Sie ziehen aus oder verkaufen mit bestehenden Mietern.
VermietenDas Eigentum bleibt, Mieteinnahmen kommen hinzu — und die Pflichten eines Vermieters. Mehr im Ratgeber Lagerhalle vermieten.
Sale-and-lease-backSie verkaufen die Halle und mieten sie gleichzeitig zurück. Der Betrieb läuft weiter, gebundenes Kapital wird frei, aus dem Eigentümer wird ein Mieter.

Welcher Weg sich rechnet, hängt von Finanzierung, Nachfolgeplanung und steuerlicher Behandlung ab — das klären Sie mit Steuerberater und Bank. Wir beurteilen die andere Seite: welche Käufer oder Mieter zu Ihrem Objekt passen.

Verkaufen und bleiben

Sale-and-lease-back: verkaufen und weiter nutzen.

Beim Sale-and-lease-back verkauft ein Unternehmen seine Betriebsimmobilie an einen Investor und mietet sie im selben Zug zurück. Das Modell kommt in Betracht, wenn der Betrieb bleiben soll, das Kapital aber an anderer Stelle gebraucht wird — für Investitionen, Nachfolge oder Entschuldung.

Kaufvertrag und Rückmietvertrag hängen wirtschaftlich zusammen: Ein Käufer kann den Kaufpreis an der Miete ausrichten, die Sie ihm künftig zahlen. Verhandeln Sie Kaufpreis und Miete deshalb nicht getrennt voneinander. Wie beide Verträge rechtlich verknüpft werden und ob sie gemeinsam beurkundet werden müssen, klären Notar und Anwalt. Außerdem prüft der Käufer die Drittverwendungsfähigkeit — ob sich die Halle auch an andere Nutzer vermieten ließe, falls Sie eines Tages ausziehen.

Was der Rückmietvertrag regeln sollte
LaufzeitWie lange Sie fest gebunden sind — gemessen an Ihrer Planung, nicht allein am Sicherheitswunsch des Käufers.
VerlängerungsoptionOb, wie oft und zu welchen Bedingungen Sie verlängern können.
InstandhaltungWer Dach und Fach, Technik und Außenanlagen trägt. Hier entscheidet sich, welche Kosten nach dem Verkauf bei Ihnen bleiben.
WertsicherungWie sich die Miete über die Laufzeit entwickelt; mehr dazu im Ratgeber Gewerbemietvertrag.
RückkaufrechtGegebenenfalls ein Rück- oder Vorkaufsrecht. Ob es sinnvoll ist und wie es abgesichert wird, klären Notar und Anwalt; ob es die steuerliche und bilanzielle Behandlung des Verkaufs berührt, Ihr Steuerberater.
Umbau und RückbauOb Sie anpassen, anbauen oder Teilflächen untervermieten dürfen — und was bei Auszug zurückzubauen ist.
Fragen für Ihren Steuerberater
VeräußerungsgewinnEntsteht ein steuerpflichtiger Gewinn, und lässt er sich auf eine Reinvestition übertragen (§ 6b EStG)?
BilanzWie wirken Verkauf und Rückmiete in Ihrem Abschluss — nach HGB und, falls Sie danach bilanzieren, nach IFRS 16?
GrunderwerbsteuerWer trägt sie nach dem Kaufvertrag, und was gilt bei einem späteren Rückkauf?
UmsatzsteuerWird steuerfrei verkauft oder zur Umsatzsteuer optiert (§ 9 UStG), und was folgt daraus für die Vorsteuer (§ 15a UStG)?
GewerbesteuerWie wird die künftige Miete bei der Gewerbesteuer behandelt (§ 8 GewStG)?
FinanzierungWas ändert sich an Ihren Kreditlinien, wenn die Immobilie als Sicherheit wegfällt? Das klären Sie auch mit Ihrer Bank.

Die Antworten hängen von Rechtsform, Bilanz und Vertrag ab; verbindlich beantworten sie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar und Anwalt. Wir suchen den Käufer und begleiten die Verhandlung. Kurzdefinition: Sale-and-lease-back im Hallen-Glossar.

Unterlagen

Unterlagen, die Käufer erwarten.

Rechnen Sie damit, dass ein Käufer das Objekt technisch, rechtlich und wirtschaftlich prüft. Fehlende Unterlagen können Zeit kosten und Ihre Verhandlungsposition schwächen. Wer die Unterlagen vor der Ansprache zusammenstellt, kann Lücken noch schließen.

GrundbuchAktueller Auszug mit Rechten und Belastungen, dazu die Flurkarte. Wegerechte und Dienstbarkeiten sollten Sie erklären können.
BaugenehmigungBauakte mit Plänen und der genehmigten Nutzung. Weicht die heutige Nutzung davon ab, klären Sie das vorher; siehe Nutzungsänderung.
BaulastenAuskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde (in Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis). Baulasten stehen nicht im Grundbuch.
FlächenaufstellungHallen-, Büro-, Sozial- und Außenflächen getrennt, dazu Grundstücksgröße, Grundrisse und Lageplan. Mietfläche und Nutzfläche nicht vermischen.
MietverträgeAlle Verträge mit Nachträgen, dazu die Nebenkostenabrechnungen und der Schriftwechsel zu offenen Punkten.
EnergieausweisVorzulegen, soweit das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ihn für Ihr Gebäude verlangt; für unbeheizte Hallen kann anderes gelten. Ob das zutrifft, klärt im Zweifel ein Energieberater.
AltlastenauskunftAuskunft der zuständigen Bodenschutzbehörde aus dem Altlastenkataster und vorhandene Gutachten, gerade bei gewerblicher Vornutzung.
Technik und PrüfnachweiseBaujahr, Sanierungen, Brandschutzkonzept sowie Wartungs- und Prüfnachweise, etwa für Sprinkler, Tore, Krananlagen und Elektrik.

Nicht alles muss zum Erstgespräch vorliegen. Was fehlt, benennen wir und sagen Ihnen, wo Sie es erhalten, etwa beim Grundbuchamt, beim Katasteramt, bei der Bauaufsicht oder bei der Bodenschutzbehörde.

Mietsituation

Vermietet oder leer verkaufen.

Ob Ihre Halle vermietet ist oder leer steht, beeinflusst, wer als Käufer in Frage kommt und worauf er achtet.

Wer eine vermietete Halle kauft, tritt mit dem Eigentumswechsel in die bestehenden Mietverträge ein (§ 566 BGB, für Gewerberäume in Verbindung mit § 578 BGB). Er prüft deshalb Mietvertrag und Mieter: Restlaufzeit, Optionen, Wertsicherung, Instandhaltung, Bonität. Genau geprüft wird auch, ob ein langfristiger Vertrag die gesetzliche Form wahrt (§ 550 BGB in Verbindung mit § 578 BGB) — ein Formmangel kann die feste Laufzeit gefährden. Lassen Sie Ihre Mietverträge vor dem Verkauf anwaltlich durchsehen.

Eine leere Halle kann Eigennutzer und Projektentwickler ansprechen, ebenso Anleger, die sie selbst vermieten wollen. Solange die Halle leer steht, laufen Grundsteuer, Versicherung, Sicherung und Instandhaltung weiter — ein Grund, die Frage „leer verkaufen oder vorher vermieten?“ früh zu stellen.

Struktur

Asset Deal oder Share Deal: Fragen für Steuerberater und Anwalt.

Gehört die Halle einer Gesellschaft, stellt sich die Frage, was verkauft wird: das Grundstück oder die Gesellschaft.

Asset DealVerkauft wird das Grundstück mit Gebäude. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet (§ 311b BGB); Eigentümer wird der Käufer mit der Eintragung im Grundbuch.
Share DealVerkauft werden die Anteile an der Gesellschaft; sie bleibt Eigentümerin der Immobilie. Mit den Anteilen übernimmt der Käufer mittelbar auch ihre Verträge, Verbindlichkeiten und Risiken. Bei GmbH-Anteilen ist die Abtretung notariell zu beurkunden (§ 15 GmbHG).

Welche Struktur günstiger ist, hängt von Steuer-, Haftungs- und Finanzierungsfragen ab, die wir nicht beurteilen. Diese Fragen klären Sie mit Steuerberater und Anwalt:

01

Vermögen

Liegt die Immobilie im Privatvermögen, im Betriebsvermögen oder in einer eigenen Objektgesellschaft — und was folgt daraus für die Besteuerung des Gewinns?

02

Grunderwerbsteuer

Löst der Verkauf von Anteilen Grunderwerbsteuer aus (GrEStG), und wer trägt sie?

03

Umsatzsteuer

Ist der Verkauf einer vermieteten Halle eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG), und was bedeutet das für die Vorsteuer?

04

Haftung

Welche Garantien verlangt der Käufer, und in welchem Umfang haften Sie nach dem Verkauf für Mängel, Altlasten oder Verbindlichkeiten?

Käuferkreis

Wer als Käufer in Frage kommt.

Welche Käufer passen, ergibt sich aus Lage, Zustand, Mietsituation und Planungsrecht. Jede der drei Gruppen prüft etwas anderes.

EigennutzerUnternehmen, die die Halle selbst betreiben wollen, auch Nachbarbetriebe oder Ihr heutiger Mieter. Sie prüfen, ob Höhe, Boden, Andienung und Genehmigung passen und wann die Fläche frei wird.
InvestorenPrivate und institutionelle Anleger, Family Offices, Fonds. Sie prüfen Mietvertrag, Mieter, Zustand und die Frage, ob sich die Halle auch ohne den heutigen Nutzer vermieten ließe.
ProjektentwicklerSie prüfen das Grundstück: Zuschnitt, Bebauungsplan, Erschließung, Altlasten. Für sie zählt, was auf der Fläche künftig entstehen kann.

Wen wir ansprechen, leiten wir aus diesen Kriterien ab und recherchieren die passenden Adressaten gezielt. Wie Käufer an die Suche herangehen, zeigt die Seite Lagerhalle kaufen.

Diskretion

Diskret verkaufen ohne Inserat.

Ein öffentliches Inserat kann jeder sehen — auch Belegschaft, Mieter, Kunden und Wettbewerber. Bei laufendem Betrieb oder bestehenden Mietern kann deshalb der Weg ohne öffentliches Angebot sinnvoll sein. Ob er zu Ihrem Objekt passt, besprechen wir im Erstgespräch.

01

Anonyme Erstansprache

Passende Interessenten erhalten zunächst nur Eckdaten: Region, Größenordnung, Nutzungsart. Adresse und Eigentümer nennen wir in diesem Schritt nicht.

02

Vertraulichkeit

Wer mehr wissen will, unterzeichnet eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Erst dann und nur mit Ihrer Zustimmung fließen Unterlagen.

03

Objektnachweis

Wem wir Ihr Objekt benannt und Unterlagen übergeben haben, halten wir in Textform fest (Objektnachweis).

Objekt vertraulich anbieten → Off-Market →

Ablauf

Vom Erstgespräch bis zum Notartermin.

Wie lange ein Verkauf dauert, hängt von Objekt, Käufer und Unterlagen ab. Die folgenden Schritte beschreiben den Verkauf eines Grundstücks (Asset Deal); ihre Reihenfolge kann sich im Einzelfall verschieben, etwa wenn eine Absichtserklärung schon vor der Prüfung durch den Käufer unterzeichnet wird.

01

Erstgespräch

Objekt, Ziel, Zeitrahmen, Preisvorstellung. Wir sagen offen, wie wir die Ausgangslage einschätzen.

02

Unterlagen und Auftrag

Wir sichten die Unterlagen und benennen Lücken. Auftrag und Konditionen halten wir in Textform fest, etwa per E-Mail, bevor wir Ihr Objekt einem Interessenten benennen.

03

Ansprache

Vertrauliche Ansprache möglicher Käufer, die zum Objekt passen. Unterlagen erst nach Vertraulichkeitsvereinbarung und Ihrer Freigabe.

04

Besichtigung und Prüfung

Der Käufer besichtigt und prüft Technik, Recht und Wirtschaftlichkeit (Due Diligence), gegebenenfalls mit Gutachtern.

05

Verhandlung

Kaufpreis, Übergabe, Garantien. Eine Absichtserklärung (Letter of Intent) hält die Eckpunkte fest; welche Teile davon bindend sein sollen, klärt Ihr Anwalt. Zeichnet sich ein Kauf ab, sind wir nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Vertragsparteien zu identifizieren.

06

Vertragsentwurf

Der Notar ist unparteiisch; Ihre Interessen vertritt Ihr Anwalt, der den Entwurf prüft. Spätestens jetzt sollte der Käufer belegen, dass er den Kaufpreis finanzieren kann.

07

Beurkundung

Der Notar verliest den Vertrag; die Beteiligten genehmigen ihn und unterschreiben, danach unterschreibt auch der Notar (§ 311b BGB, Beurkundungsgesetz). Ist es im Vertrag vorgesehen, beantragt der Notar anschließend die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers.

08

Vollzug und Übergabe

Der Notar holt die nötigen Erklärungen und Genehmigungen ein, etwa zum gemeindlichen Vorkaufsrecht, und teilt die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Nach Zahlung folgen die Übergabe und — sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts zur Grunderwerbsteuer vorliegt — die Umschreibung im Grundbuch.

Fragen und Antworten

Fragen von Verkäufern.

Was kostet die Vermarktung über TOLERO International?

Die Provision richtet sich nach unseren AGB.

Was ist meine Halle wert?

Ohne Kenntnis des Objekts wäre jede Zahl geraten. Im Erstgespräch besprechen wir Ihre Preisvorstellung und sagen Ihnen, wie wir sie einschätzen. Einen belastbaren Wert liefert ein Verkehrswertgutachten; welche Gutachter etwa Bank oder Finanzamt anerkennen, klären Sie vorher mit Bank oder Steuerberater.

Muss ich meine Mieter über den Verkauf informieren?

Der Käufer tritt mit dem Eigentumswechsel in die bestehenden Mietverträge ein (§ 566 BGB in Verbindung mit § 578 BGB); eine Zustimmung des Mieters braucht der Verkauf grundsätzlich nicht. Prüfen Sie aber, ob der Mietvertrag ein Vorkaufs- oder Ankaufsrecht des Mieters enthält und was er zu Besichtigungen regelt. Wann und wie Sie informieren, klären Sie mit Ihrem Anwalt.

Kann ich meine Halle verkaufen und weiter nutzen?

Grundsätzlich ja, über ein Sale-and-lease-back: Sie verkaufen an einen Investor und mieten die Halle zurück. Entscheidend sind der Rückmietvertrag und die steuerlichen Folgen, die Ihr Steuerberater vorab prüfen sollte. Einzelheiten stehen im Abschnitt Sale-and-lease-back auf dieser Seite.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. TOLERO International ist inhabergeführt; Sitz Solingen, Erlaubnis nach § 34c GewO. Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen, weitere Regionen in Deutschland auf Anfrage. Beratung auf Deutsch und Englisch, weitere Sprachen auf Anfrage über Partner. Siehe auch: Halle vermieten oder verkaufen · Off-Market · Lagerhalle vermieten · Gewerbemietvertrag · Hallen-Glossar · Kontakt.

Verkauf

Ihr Verkauf beginnt mit einem vertraulichen Gespräch.

Objekt, Ziel, Zeitrahmen — mehr brauchen wir für den Anfang nicht. Sie erhalten eine erste Einschätzung, bevor wir Ihr Objekt einem Interessenten benennen.

Objekt vertraulich anbieten → Beratung anfragen

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