Makler für Industrieimmobilien

Industrieimmobilien-Makler in NRW: Produktionshallen, Industriehallen, Gewerbegrundstücke

Für eine Produktionshalle zählen andere Fragen als für eine Logistikhalle: Kranlast, Anschlussleistung und Bodenaufbau — und ob die geplante Fertigung auf dem Grundstück zulässig ist. Als Makler für Produktions- und Industriehallen vermittelt TOLERO International Hallen zur Miete und zum Kauf sowie Gewerbegrundstücke in Nordrhein-Westfalen. Diese Seite zeigt, was Sie vor einer Anmietung oder einem Kauf prüfen sollten und wer die einzelnen Fragen fachlich klärt oder verbindlich entscheidet.

Von , Inhaber von TOLERO International, Makler für Industrie- und Logistikimmobilien in Solingen · Stand:

Abgrenzung

Industrieimmobilien-Makler: was wir anders prüfen als bei Logistikflächen.

Bei einer Logistikhalle steht der Warenfluss im Mittelpunkt: Tore, Rampen, Rangierfläche, Anbindung. Bei einer Industrieimmobilie kommt der Prozess dazu — Maschinen, Energie, Emissionen und die Genehmigungen, die daran hängen. Deshalb beginnt die Suche mit anderen Fragen.

Prozess vor FlächeWir fragen zuerst, was in der Halle geschehen soll: Fertigungsschritte, Maschinengewichte, Materialfluss, Schichtbetrieb. Daraus ergeben sich die Anforderungen an Hallenschiff, lichte Höhe und Bodenbelastung.
Technik früh klärenKranbahn, Starkstrom, Druckluft und Abluft nachzurüsten kann aufwendig sein. Was vorhanden ist, fragen wir vor der Besichtigung beim Eigentümer ab; ob und wie sich etwas ergänzen lässt, beurteilen Tragwerksplaner, Fachplaner und Netzbetreiber.
Zulässigkeit vor AusstattungEine technisch passende Halle hilft wenig, wenn die geplante Fertigung dort nicht zulässig ist. Ist eine Nutzungsänderung nötig, kann der Zeitplan von deren Genehmigung abhängen. Die Frage stellen wir am Anfang; verbindlich entscheidet die zuständige Behörde.
Bestand, Brache, NeubauOb Bestandshalle, Brache oder unbebautes Grundstück — die Unterscheidung Brownfield oder Greenfield beeinflusst Prüfumfang und Zeitplan. Für Eigentümer und Käufer kann zudem die Drittverwendungs­fähigkeit eine Rolle spielen: ob sich eine Spezialhalle später von einem anderen Betrieb nutzen lässt.

Die Grenzen sind fließend: Light Industrial verbindet Lager, Montage und Büro unter einem Dach. Eine Umschlaghalle dagegen dient allein dem Warenumschlag. Passt keine Bestandshalle, kommt ein Built-to-Suit in Betracht — ein Neubau nach den Vorgaben des künftigen Nutzers. Wie wir bei Lager- und Logistikflächen arbeiten, beschreibt die Übersichtsseite Logistikimmobilien-Makler in NRW.

Die Fachbegriffe dieser Seite erklärt das Hallen-Glossar — von der Produktionshalle bis zum Objektnachweis.

Objektarten

Welche Industrieobjekte wir vermitteln.

Wir vermitteln Produktions- und Industriehallen, Gewerbegrundstücke für Neubau oder Verlagerung sowie gemischt genutzte Gewerbeobjekte mit Halle, Werkstatt und Büro. Wir arbeiten für Unternehmen, die mieten oder kaufen wollen, und für Eigentümer, die vermieten oder verkaufen. Ausführlich beschrieben sind die Objektarten auf einer eigenen Seite; hier finden Sie die Verweise.

Produktions- und IndustriehalleKranbahn, Bodenbelastung, Anschlussleistung, Hallenhöhe, Nutzung und Zufahrt: Produktionshalle mieten oder kaufen.
GewerbegrundstückGebietsart, Bebauungsplan, Erschließung und Altlasten: Gewerbegrundstück kaufen. Alle Objektarten nebeneinander: Objektarten im Überblick.
Kauf von Halle oder GrundstückFür Eigennutzer und Investoren, auf Wunsch als vertrauliche Suche ohne Inserat — mehr unter Lagerhalle kaufen in NRW.
Vor dem Vertrag

Vor Anmietung oder Kauf zu klären: Nutzung, Immissionsschutz, Medien, Rückbau.

Auch wenn Fläche und Ausstattung passen, sollten Sie die folgenden Themen vor Vertragsschluss klären. Zu jedem Thema nennen wir, an wen Sie sich wenden.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Abschnitt erklärt allgemeine Zusammenhänge. Verbindlich entscheiden die zuständigen Behörden; im Einzelfall ziehen Sie einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder für Bau- und Architektenrecht, einen Architekten oder einen Fachplaner hinzu. Verträge prüft Ihr Anwalt, steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater.

01

Zulässige Nutzung

Welche Nutzung auf einem Grundstück erlaubt ist, ergibt sich aus dem Bebauungsplan mit seiner Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung — etwa Gewerbe- oder Industriegebiet — und aus der Baugenehmigung der Halle. Ohne Bebauungsplan kommt es darauf an, ob das Grundstück im bebauten Innenbereich liegt, wo sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen muss, oder im Außenbereich (§§ 34, 35 BauGB). Wie weit sich eine Halle erweitern lässt, begrenzen unter anderem die Festsetzungen des Bebauungsplans, etwa die Grundflächenzahl.

Ist eine Halle als Lager genehmigt und soll dort künftig gefertigt werden, kann das eine Nutzungsänderung sein; ob sie genehmigt werden muss, richtet sich nach der Bauordnung NRW. Lassen Sie sich Baugenehmigung und genehmigte Pläne zeigen, bevor Sie verhandeln. Verbindlich entscheidet die zuständige Behörde, etwa die Bauaufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren oder vorab zu einzelnen Fragen über einen Vorbescheid (Bauvoranfrage); informelle Auskünfte ersetzen keinen Bescheid. Ausführlich: Nutzungsänderung einer Lagerhalle.

02

Immissionsschutz

Lärm, Abluft, Staub, Gerüche, Erschütterungen und nächtlicher Lieferverkehr betreffen die Nachbarschaft. Bestimmte Anlagen brauchen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; welche das sind, regelt die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Auch Anlagen, die keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung brauchen, müssen Anforderungen des Immissionsschutzes einhalten, und nahe Wohnbebauung kann Betriebszeiten begrenzen. Fragen Sie den Eigentümer nach bestehenden Genehmigungen und Auflagen, und stimmen Sie Ihre Anlagen mit einem Gutachter für Immissionsschutz und der zuständigen Behörde ab. Wer mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen arbeitet, klärt zusätzlich Lagerung und Rückhaltung — siehe Gefahrstofflager.

03

Medien und Anschlussleistung

Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Druckluft, Kühlung und Datenleitung: Entscheidend ist nicht, ob ein Anschluss vorhanden ist, sondern welche Leistung er liefert und ob sie sich erhöhen lässt. Eine höhere elektrische Leistung kann eine eigene Trafostation und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfordern; das braucht Vorlauf und gehört in den Zeitplan. Ob betriebliches Abwasser eingeleitet werden darf, klären Sie mit Kommune und Wasserbehörde. Vorhandene Anlagen bewertet ein Fachplaner für Elektro- und Gebäudetechnik; Prüfberichte und Wartungsnachweise gehören zu den Unterlagen, die Sie anfordern sollten.

04

Rückbau und Altlasten

Wer eine Halle für seine Fertigung umbaut — Fundamente, Kranbahn, Leitungen, Trennwände —, muss wissen, was bei Mietende zurückzubauen ist. Das regelt zunächst der Mietvertrag; fehlt eine wirksame Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften, etwa zur Rückgabe der Mietsache (§ 546 BGB). Umbauten brauchen außerdem die Zustimmung des Vermieters und können baurechtlich genehmigungspflichtig sein. Ein Übergabeprotokoll hält den Ausgangszustand fest. Zum Mietvertrag: Instandhaltung, Rückbau und Übergabe.

Beim Kauf verschiebt sich die Frage: Welche Anlagen und Einbauten des Verkäufers übernehmen Sie, und gibt es Hinweise auf Altlasten aus früherer Nutzung? Auskunft über erfasste Altlasten und Verdachtsflächen gibt das Altlastenkataster der unteren Bodenschutzbehörde, im Verdachtsfall ein Bodengutachten. Baulasten — öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, etwa zu Zufahrten oder Stellplätzen — stehen im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde, eingetragene Rechte Dritter wie Dienstbarkeiten im Grundbuch. Die vertragliche Regelung gestalten Anwalt und Notar.

Zuständigkeiten im Überblick
BauaufsichtsbehördeZulässige Nutzung, Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid (Bauvoranfrage) und Baulasten.
ImmissionsschutzbehördeOb eine Anlage genehmigungsbedürftig ist und welche Auflagen für Lärm, Abluft und Betriebszeiten gelten.
TragwerksplanerZulässige Bodenbelastung, Maschinenfundamente und die Frage, ob das Tragwerk eine Kranbahn aufnehmen kann.
Fachplaner und NetzbetreiberAnschlussleistung, Trafostation, Druckluft, Lüftung und Abwasser — und ob sich die Leistung erhöhen lässt.
BrandschutzplanerBrandabschnitte, Sprinkleranlage und die Frage, ob das Brandschutzkonzept zur geänderten Nutzung passt; darüber entscheidet die zuständige Behörde im Genehmigungsverfahren.
Anwalt, Notar, SteuerberaterMiet- und Kaufvertrag, Rückbau- und Haftungsregelungen, steuerliche Folgen von Miete oder Kauf.
Vorgehen

So arbeiten wir: Suchauftrag, NDA, Objektnachweis, Besichtigung.

Der Ablauf entspricht dem unserer Off-Market-Vermittlung. Bei Industrieobjekten liegt das Gewicht auf der Technik: Je genauer der Prozess beschrieben ist, desto gezielter lässt sich suchen.

01

Suchauftrag

Neben Fläche, Region und Zeitpunkt brauchen wir für eine Industriesuche Angaben zum Prozess: Maschinen und ihre Gewichte, Kranlast und Hakenhöhe, Anschlussleistung und Medien, Emissionen, Schichtbetrieb, Gefahrstoffe. Den Suchauftrag starten Sie online; die technischen Einzelheiten klären wir im Gespräch.

02

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

Bevor wir Adresse und Unterlagen weitergeben, unterzeichnen Sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Bei uns gilt: erst die Vereinbarung, dann das Objekt. Das schützt Eigentümer, deren Betrieb weiterläuft. Ihre eigenen Verlagerungspläne behandeln wir ebenfalls vertraulich.

03

Objektnachweis

Wir benennen Ihnen ein konkretes Objekt und bestätigen den Objektnachweis in Textform, etwa per E-Mail. Kennen Sie das Objekt bereits, teilen Sie uns das unverzüglich in Textform mit, damit Ihre Vorkenntnis für beide Seiten dokumentiert ist. Die Provision richtet sich nach unseren AGB.

04

Besichtigung

Wir koordinieren und begleiten die Besichtigung. Nehmen Sie die Verantwortlichen Ihrer Betriebstechnik oder Ihren Fachplaner mit, und fordern Sie vorab Baugenehmigung, Bauakte, Brandschutzkonzept, Prüfberichte der Krananlage und der elektrischen Anlagen sowie den Energieausweis an. Passt das Objekt, begleiten wir Sie bis zur Unterschrift unter den Mietvertrag oder bis zum Notartermin.

Als Eigentümer gehen Sie denselben Weg in umgekehrter Richtung. Wir sprechen gezielt Unternehmen an, für die Ihre Halle oder Ihr Areal in Frage kommt. Adresse und Eigentümer nennen wir erst nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung und mit Ihrer Zustimmung.

Suchauftrag starten → Fläche anbieten

Fragen und Antworten

Fragen an einen Industrieimmobilien-Makler.

Wer ist mein Ansprechpartner bei TOLERO International?

Ihr Ansprechpartner ist der Inhaber, Tolga Eroglu, telefonisch unter +49 212 22 11 79 37 oder per E-Mail an info@tolero.de. TOLERO International hat seinen Sitz in Solingen und verfügt über die Erlaubnis nach § 34c GewO. Einsatzgebiet: Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen, außerhalb von NRW 12 Logistikregionen in Deutschland, weitere Regionen auf Anfrage.

Vermitteln Sie Industrieimmobilien zur Miete oder zum Kauf?

Beides. Produktions- und Industriehallen vermitteln wir zur Miete und zum Kauf, dazu Gewerbegrundstücke für Neubau oder Verlagerung. Welcher Weg für Ihren Betrieb wirtschaftlich passt, hängt unter anderem von Finanzierung, Bilanzierung und steuerlicher Behandlung ab — das klären Sie mit Ihrer Bank und Ihrem Steuerberater. Wollen Sie beide Wege offenhalten, suchen wir parallel.

Was kostet die Vermittlung einer Industrieimmobilie?

Die Provision richtet sich nach unseren AGB.

In welchen Sprachen beraten Sie?

Beratung auf Deutsch und Englisch, weitere Sprachen auf Anfrage über Partner. Bauakte, Genehmigungen und Behördenschreiben liegen auf Deutsch vor; müssen Entscheider im Ausland sie prüfen, planen Sie die Übersetzung von Anfang an ein.

TOLERO International ist ein inhabergeführter Makler für Industrie- und Logistikimmobilien mit Sitz in Solingen und verfügt über die Erlaubnis nach § 34c GewO. Siehe auch: Logistikimmobilien-Makler in NRW · Objektarten im Überblick · Lagerhalle kaufen · Off-Market · Hallen-Glossar · Halle vermieten oder verkaufen.

Suchauftrag

Beschreiben Sie den Prozess — wir suchen nach passenden Flächen.

Fläche, Nutzung, Anschlusswerte, Region, Zeitpunkt. Sie erhalten eine offene Rückmeldung, ob wir für dieses Profil eine Suche aufnehmen und worauf es dabei ankommt.

Suchauftrag starten → Beratung anfragen

+49 212 22 11 79 37 · info@tolero.de